Brandschutzbeauftragter/-schulungen
Für Sonderbauten werden in Abhängigkeit der Gebäudegröße und Nutzung Brandschutzhelfer- und/oder Brandschutzbeauftragte erforderlich. Für deren Bestellung ist der Betreiber/Nutzer i. d. Regel verantwortlich. Hierzu können wir Sie beraten, aber auch die Aufgaben als externer Brandschutzbeauftrager übernehmen.
Weiterhin vermitteln wir Ihnen Kenntnisse im vorbeugenden baulichen Brandschutz in Form von Firmenschulungen.