Rettungswegpläne für Beherberungsstätten
In Berherbergungsstätten (Hotels und Pensionen) sind in jedem Beherbergungsraum an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen.
Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.